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Verkehrskontrolle trug zur Klärung einer Unfallflucht bei

(hr) (pol) Zu einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in Eberbach ausgerückt waren am Donnerstagnachmittag Beamtinnen und Beamte des Heidelberger Einsatzzuges.

140 Fahrzeuge wurden an verschiedenen Kontrollstellen in der Stadt und in Neckarwimmersbach überprüft. Hierbei kam es lediglich zur Feststellung geringfügiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit mehreren Verwarnungen und Mängelberichten geahndet wurden.

Nachdem gegen 16 Uhr von einer 68-jährigen Nissanfahrerin beim Polizeirevier eine Verkehrsunfallflucht angezeigt worden war, schalteten sich die Verkehrsüberwachungskräfte in die Fahndung mit ein. Gesucht wurde ein roter Lkw, der die Odenwaldstraße stadtauswärts fahrend im Gegenverkehr den Nissan gestreift hatte. Kurz vor 17 Uhr meldete die Kontrollstelle am Burgenparkplatz einen roten Daimler-Lkw, auf den die Beschreibung passte. Teile des linken Außenspiegels, die der Unfallverursacher in der Odenwaldstraße verloren hatte, passten in die Beschädigung des Außenspiegels des kontrollierten Lkw vor Ort. Jetzt waren die Unfallermittler des Polizeireviers am Zug, denn in dem Lkw einer Firma aus Neckargerach saßen drei Männer, und die Fahrerfrage zum Unfallzeitpunkt war zu klären. Letztendlich als Unfallfahrer von den dreien ermittelt wurde ein 45-jähriger Schreiner, der zum Kontrollzeitpunkt leicht alkoholisiert war.

Fahrer an der Kontrollstelle war sein nüchterner Kollege gewesen. Der Schreiner musste sich einer doppelten Blutprobenentnahme unterziehen, da zurückgerechnet werden musste, wie hoch der Blutalkoholgehalt zur Unfallzeit war. Da keine Gefahr einer Einziehungsverzögerung oder –vereitelung für den Führerschein bestand, durfte er jedoch, nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsrichter des Landgerichts Heidelberg, seine beruflich benötigte Fahrerlaubnis bis zur Auswertung der Blutprobenentnahmen behalten.

Der beim Unfall verursachte Schaden liegt bei rund 300 Euro. Die Unfallanzeige wird vom Polizeirevier Eberbach der Staatsanwaltschaft Heidelberg vorgelegt.

05.01.08

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