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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bebauungsplan als Hebel - Drogeriemarkt soll in der Innenstadt bleiben


(Foto:Richter)

(hr) Bereits im April 1986 fasste der Eberbacher Gemeinderat den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 23 "Neuer Weg" zu ändern und zu erweitern. In seiner Sitzung am verangenen Donnerstag hat der Gemeinderat sich mit diesem Verfahren erneut befasst. Es wurde beschlossen, das Plangebiet um Grundstücke zwischen Neuer Weg Nord und Bahnlinie (u.a. Straßenmeisterei und ALDI-Markt) zu erweitern und des gesamte Gebiet in drei Bereiche einzuteilen: Das Areal zwischen Güterbahnhofstraße, Neuer Weg und Wilhelm-Blos-Straße, das erweiterte Gebiet zwischen Bahnlinie, Neuer Weg Nord und Untere Talstraße sowie der Restbereich zwischen Wilhelm-Blos-Straße, Itterbrücke auf Höhe der Unteren Talstraße, Bahnlinie und Straße "An der Itter". Für die einzelnen Teilgebiete wurden die Nutzungsarten festgelegt (Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet).

Das Änderungsverfahren wurde jetzt wieder aufgegriffen, weil das Vorhaben einer Drogeriemarktkette bekannt wurde, ihre Verkaufsflächen aus der Eberbacher Innenstadt zu verlagern auf das jetzige Gelände der Straßenmeisterei. Das wollen Stadtverwaltung und Gemeinderat verhindern, weil sie ansonsten eine weitere Schwächung des Einzelhandels in der Innenstadt befürchten. Insbesondere auf dem Grundstück der Straßenmeisterei soll zwar eine Gewerbenutzung festgeschrieben werden. Allerdings soll die Gesamtverkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt und folgende Sortimente ausgeschlossen werden: Drogerieerzeugnisse, Schuhe und Lederwaren, Elektrowaren, Zooartikel und Hausrat. Außerdem sollen dort Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten unzulässig sein.

Um in Ruhe planen zu können, hat der Gemeinderat nun auch gleich eine Veränderungssperre für den betroffenen Teilbereich des Plangebietes am Neuen Weg Nord beschlossen (unser Bild). Somit können dort vorerst keine Bauanträge genehmigt werden.

28.04.08

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