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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Amtsinhaber Peter Reichert hat keinen Gegenkandidaten


(Foto: Claudia Richter)

(cr) Im Horst-Schlesinger-Saal des Rathauses tagte heute Nachmittag der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Hauptamtsleiterin Anke Steck. Vor allem wurde dabei festgelegt, wer für die Bürgermeisterwahl am 18. Oktober kandidieren darf.

Dass der amtierende Bürgermeister Peter Reichert sich für eine zweite Amtsperiode beworben hat, war schon länger bekannt, und inzwischen hat Reichert auch mit seiner Plakatwerbung den Wahlkampf eröffnet (unser Bild).
Spannend war heute, ob es Reichert mit Gegenkandidaten zu tun bekommen würde. Da kann sich der Amtsinhaber nun recht entspannt zurücklehnen, denn bis zum Fristablauf gestern Abend um 18 Uhr ging zwar am 3. September eine weitere Bewerbung ein. Die wurde aber am 21. September (Posteingang), also noch innerhalb der Frist, wieder zurückgezogen, so dass es nun bei Peter Reichert als alleinigem Bewerber bleibt.

Die Stadt will in Abstimmung mit dem Kommunalrechtsamt auf eine öffentliche Bewerbervorstellung verzichten. Darüber muss aber noch der Gemeinderat entscheiden. Gewählt werden sollte wegen der Corona-Maßnahmen und der Reduzierung der Wahllokale auf drei (wir berichteten) möglichst per Briefwahl. Die Wahllokale sind am 18. Oktober von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach der Auszählung der Stimmen wird das Ergebnis im Horst-Schlesinger-Saal bei begrenzter Gästezahl bekannt gegeben, dann auch im Internet.

22.09.20

Lesermeinungen

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Von Paul (30.09.20):
Wer will den in dieser Zeit schon noch BM tätigen? Fazit: Kein Gegenkandidat und trotzdem unnötige Plakat Werbung, diese Ausgaben hatten Kika/Schulen besser gebraucht. Eberbach wird mit dem Motto weiter Regiert" Weiter so" sich Präsentieren mit Luftblasen, von Aufschwung ist nur zu träumen.
Rentnerstadt braucht nur Ärzte/Apotheken und Lebensmittel Läden, genau das hat ja Eberbach noch.


Von Jürgen (28.09.20):
@eberbacherin Es stimmt, dass nach den geltenden Richtlinien der Bürgermeister nicht im Ort seines Wirkens wohnen muss. Warum müssen aber dann die Stadträte dort wohnen. Ein Bürgermeister gehört m. M. sehr wohl in den Ort dem er vorsteht. Besonders, wenn er so für den Ort "brennt" wie es ein Peter Reichert schon an anderer Stelle gesagt hat. Der Vergleich mit einem Chirurgen hinkt, da dieser nur einen begrenzten Arbeitskreis (KH) hat und auch seine Patienten aus allen möglichen Ecken kommen.
Ein BGM beeinflusst die Entwicklung einer ganzen Region über Jahre, tlw. Jahrzehnte hinaus und ein BGM der seine Aufgabe nur als Job ansieht und sich nicht in die Mentalität der Bevölkerung hineinversetzen kann, ist definitiv fehl am Platz. Reichert hat vor Jahren ganz klar eine Wahllüge begannen, als er sagte, dass er nach Eberbach ziehen wird.


Von Buerger (27.09.20):
... ja irgendwie sind die Parteien in Eberbach die Enttäuschung: Keine stellt einen ernstzunehmenden Kandidaten. Der Mann der Eberbach verändern und das Richtige machen wollte, er freut sich. Ohne das er viel getan hat, oder musste.

Von Wähler (27.09.20):
@Eberbacherin
Ich rechne es ihrem jugendlichen Alter oder ihrer Unwissenheit zu, dass sie sich so vehement gegen die Residenzpflicht eines Bürgermeisters aussprechen. Bis vor wenigen Jahren war diese Residenzpflicht in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankert und neugewählte Bürgermeister mussten, sofern sie nicht bereits Bürger waren, ihren Wohnsitz in der Gemeinde nehmen, in der sie zum Bürgermeister gewählt wurden.
Auf der aktuellen Homepage der Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. können sie folgendes zur Residenzpflicht des Bürgermeisters lesen:
„Muss ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin in der Gemeinde wohnen, in der er/sie amtiert?
Nein, rechtlich gibt es dafür keine Vorgaben. Es gibt diese sog. Residenzpflicht in der Gemeindeordnung nicht.
In der einschlägigen Literatur wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin „Einer/Eine“ von uns in der Kommune sein oder werden soll. Deshalb empfehlen wir allen ernsthaften Kandidatinnen und Kandidaten den Umzug an den Wahlort ins Auge zu fassen. Wer dies nicht in Betracht zieht, sollte dafür gute und nachvollziehbare Gründe haben."

Weiter ist ihre Aussage „Viele Bürgermeister wohnen nicht an ihrem Arbeitsort“ von ihnen nicht belegt, und somit schlicht eine Behauptung.


Von Eberbacherin (26.09.20):
@heidod
Es ist mir neu, dass ein Bürgermeister an dem Ort wohnen muss, an dem er arbeitet. Der Bürgermeister von Epfenbach z.B. wohnt auch nicht in Epfenbach, sondern in Allemühl - und das obwohl er schon seit 2007 dort Bürgermeister ist.
Viele Bürgermeister wohnen nicht an ihrem Arbeitsort.

Regen Sie sich auch über andere Pendler auf, wenn diese mit dem Auto pendeln?
Fragen Sie z.B. einen Arzt an der Uniklinik in HD erst, ob er ein Auto-Pendler ist, bevor Sie sich von ihm behandeln lassen (oder konsequenterweise eben nicht behandeln lassen, wenn er Auto-Pendler ist)?
Oder fragen Sie Verkäuferinnen erst, ob sie mit dem Auto pendeln, bevor sie sich entscheiden etwas zu kaufen?

Was ist an dem Beruf Bürgermeister so anders, dass man einem Bürgermeister den Wohnort vorschreiben will, bzw denkt man hat das Recht ihm den Wohnort vorzuschreiben?

Außerdem sollten Sie mal Ihre Tastatur überprüfen, ob die Feststelltaste klemmt. Oder schreiben Sie absichtilich so viel groß (= brüllen)? Das wäre dann aber sehr unhöflich!

@Wähler
Hatte unser letzter Bürgermeister ernstzunehmende Gegner bei seinem 2. Wahlsieg?
Sein Wahlsieg wurde gefeiert, obwohl die Wahlbeteiligung extrem niedrig war und es viele ungültige Stimmzettel gab.


Von Lenz (26.09.20):
lieber herr heidod, hättest dich aufstellen können. warum nicht ?


Von Die Schöpfung  (26.09.20):
Wenn das die beste Wahl ist für Eberbach dann gute Nacht Eberbach. Denn Stillstand ist Rückstand. Denkt drüber nach .

Von Wähler (25.09.20):
Die anstehende Bürgermeisterwahl erfolgt gemäß § 45 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Aufgrund dieser Rechtslage ist Herr Reichert bereits heute wiedergewählt.

Nichtwähler und solche Wähler, die ihren Stimmzettel ungültig abgeben
werden also bei der Ermittlung der Hälfte der gültigen Stimmen (einfache Mehrheit)
nicht berücksichtigt.

Wie ist dies möglich?
Ermöglicht wird dies dadurch, dass unsere Staatstragenden Parteien, vertreten im Eberbacher Gemeinderat:
CDU und SPD
keinen (auch nicht gemeinsamen) Gegenkandidaten aufstellen wollten/konnten.

Ja ist das denn überhaupt eine Wahl?
Formaljuristisch – ja
Moralisch – meines Erachtens: Nein

Was ist meine Schlussfolgerung?
Ich werde mich an dieser Bürgermeisterwahl nicht beteiligen und diesmal der Fraktion der Nichtwähler beitreten.
Bei künftigen Gemeinderatswahlen sind CDU und SPD für mich nicht (mehr) wählbar.
Die Grünen übrigens sowieso nicht.
Die Freien Wähler thematisiere ich ausdrücklich nicht, da sich Herr Reichert
ja als solcher sieht.

Warum haben dann CDU und SPD KEINE EIGENEN Kandidaten gebracht?



Von heidod (24.09.20):
dass Herr Reichert es in seiner 8jährigen Amtszeit in Eberbach nicht geschafft hat, von mönchzell nach Eberbach zu ziehen, ist einfach nur eins: GROTTEN ERBÄRMLICH !!!! Schämen soll er sich ! Konsequenz ? MASSENHAFTE WAHLENTHALTUNG !!! - BLEIBEN SIE ZU HAUSE, oder geben Sie UNGÜLTIGE STIMMZETTEL AB !!! (P.S. : WAS SAGT EIGENTLICH HERR KLEIN VON DER ACH SO WICHTIGEN KLIMAINITIATIVE DAZU, DASS HERR REICHT STÄNDIG MIT DEM AUTO ZWISCHEN MECKESHEIM-MÖNCHZELL UND EBERBACH HIN UND HER PENDELT ?????? !!?????!??? )

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