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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Verstärkte Kontrollen in der Gastronomie und im ÖPNV

(cr) Landesweit wurde gestern aufgrund steigender Infektionszahlen die zweite Pandemie-Phase ausgerufen, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann als “Hab-Acht-Stellung” beschrieb. Eine Verschärfung der Maßnahmen für die Bevölkerung gebe es dadurch in Eberbach zur Zeit aber nicht, so der Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rainer Menges. Allerdings werden von der Politik häufigere Kontrollen gefordert - sowohl in der Gastronomie als auch im ÖPNV und an Haltestellen.

Die Vollzugsbeamten der Stadt Eberbach sind seit dieser Woche verstärkt in Gaststätten und Lokalen unterwegs, um Gäste und Betriebsleitungen auf die Umsetzung der Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Man setze in der Regel auf Aufklärung, sagte Menges, denn die Bürgerinnen und Bürger sollten selbst auf das Einhalten der Hygienemaßnahmen wie etwa Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten. Bei wiederholten Verstößen oder bei Uneinsichtigkeit könne es zu Verwarnungen bis hin zu Bußgeldbescheiden kommen, so Menges weiter. In Gaststätten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, so lange man sich im Raum bewegt sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten. Ebenso ist die Datenerhebung der Gäste ein Muss. Die Vollzugsbeamten überprüfen, ob diese Daten erhoben wurden und wie lange sie aufbewahrt werden.

Das Einhalten der Hygienemaßnahmen im ÖPNV wird laut Bernd Grimm vom Polizeirevier Eberbach von den Beamtinnen und Beamten soweit wie möglich kontrolliert.

Auch in Eberbach sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen weiter angestiegen. Insgesamt wurden bis heute 36 Infizierte registriert (rund eine Infektion je 400 Einwohner), drei davon sind aktuell noch potentiell ansteckend und befinden sich in Quarantäne. Im Rhein-Neckar-Kreis beträgt die Zahl der bisher erfassten Infektionen jetzt 1.723 (etwa eine Infektion je 320 Einwohner). Aktuell gibt es im RNK 105 “aktive” Infektionen (potentiell ansteckend und in Quarantäne).

07.10.20

Lesermeinungen

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Von pöbel (15.10.20):
Dass die PCR-Test-Methode eine reine Gentest-Methode ist und NICHT eine Infektion nachweisen kann, hat der Drosten selbst gesagt in einem Interview zu einem Corona Virus:
"Als in Dschidda Ende März [2014] diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-[Corona-]Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
--- Klingt modern und zeitgemäß. ---
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.
--- Sie meinen, dass die Medien einen Einfluss auf die Meldezahlen haben? ---
In der Region gibt es kaum noch ein anders Thema in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen. Und auch Ärzte in Krankenhäusern sind Konsumenten dieser Nachrichten. Die überlegen sich dann ebenfalls, dass sie mal ein Auge auf diese bisher auch in Saudi-Arabien sehr seltene Erkrankung werfen müssten. Die Medizin ist nicht frei von Modewellen."


Von M.K. (10.10.20):
Also die Zahlen steigen und „passend“ dazu trifft sich heute Mittag wieder diese peinliche Zusammenkunft auf dem neuen Markt, das passt ja perfekt 😂😂😂

Von Melkorka (09.10.20):
Also...
kein Test ist 100-prozentig sicher, aber PCR-Tests weisen virale RNA nach. Die Ergebnisse richtig zu interpretieren ist aber nicht einfach und das kann auch nicht jeder.

und von einer Pandemie spricht man, wenn eine Infektionskrankheit über einen begrenzten Zeitraum stark gehäuft auftritt und sich über Ländergrenzen und Kontinente hinweg ausbreitet.

Ein schönes Wochenende und bleibt bitte gesund!


Von Nicole (09.10.20):
@Paul : Das sehe ich genau so.
@Morgen Luft : Paul hat sie in keinsterweise angegriffen oder diskreminiert nach ihren Beiträgen zu urteilen ,beziehen sie Äusserungen anderer sehr schnell auf sich selbst.Wenn sie aus gesundh.Gründen keine Maske tragen können und ein Attest dafür haben ist das in Ordnung,da sagt ja auch niemand was dagegen.Bei mir ist es anders herum ,aus gesundheitlichen Gründen ist es wichtig dass ich eine trage


Von Rechtschreibung ist mein Mango (09.10.20):
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Dann sollte man das Gesetz sicherlich zeitnahe ändern oder?


Von Jürgen (09.10.20):
@paul Genau Deiner Meinung und wer nicht hört wird gesteinigt.

Von Realist (08.10.20):
Hallo Paul! Echt starke Worte die sie hier gebrauchen! Es wäre sinnvoller, wenn sie sich vorher über die Umstände dieser so genannten Fallzahlen informieren würden. Hier eine kleine Aufklärung für Sie und viele andere: der so genannte PCR Test ist nicht zur Diagnostik bezüglich einer Infektion geeignet beziehungsweise offiziell zugelassen. Somit sind die damit künstlich erfolgten Fallzahlen völlig irrelevant! Derzeit läuft in Kanada und in den USA eine Sammelklage von mehreren Anwaltskanzleien, die dies beweisen werden. Dort gibt es dann auch viele Anklagepunkte gegen einige verantwortliche in Deutschland! Da aufgrund des falschen PCR Test vorgenommenen Maßnahmen viele Menschen direkt oder indirekt betroffen sind, und dies Welt weit, ist ein Anklagepunkt: verbrechen gegen die Menschlichkeit! Die Beweise dafür sind eindeutig!Die so genannte weltweite Pandemie stützt sich ausschließlich auf den genannten PCR Test! Das bedeutet: PCR Test ungültig. Pandemie zu Ende

Von Morgen Luft (08.10.20):
Hallo @ Paul! Vielen Dank für Ihre offenen Worte!
Sie haben aber scheinbar vergessen, dass es auch Menschen gibt, denen es verboten ist, aus gesundheitlichen Gründen eine Maske überhaupt zu tragen. Dazu gehöre ich unter anderem. Mir ist es von oberster Instanz verboten, eine Maske überhaupt zu tragen! Ihre Aussage finde ich von daher schon wirklich sehr beleidigend. Und vor allem diskriminierend.
Vielleicht verdienen sie ja ganz gut im Moment an dieser so genannten Pandemie! Oder soll ich sagen Labor Pandemie?
Übrigens, wissen Sie eigentlich, was ihr Name mit dem sie sich hier bezeichnen, bedeutet?
Er bedeutet: klein oder gering! Na dann, viel Spaß weiterhin mit dem diskriminieren anderer Personen. Vielleicht haben Sie ja Freude daran! Finde ich aber sehr schade, wenn man sein Leben nur darauf aufbaut.


Von Paul (08.10.20):
Wenn man das wieder liest: " Bei wiederholten Verstößen oder bei Uneinsichtigkeit könne es zu Verwarnungen bis hin zu Bußgeldbescheiden kommen" VERWARNUNGEN ! Wohin hat Gutmütigkeit geführt, nur zum Nichteinhalten und Egoismus der Corona Regeln von Rücksichtlosen Personen. Die Höchststrafe gehört seit Anfang verhängt und jegliche Demo wegen Maskenpflicht Verboten. Was ist schon solch eine Maske im Vergleich für jene die Todesopfer zu beklagen haben. Seit Jahren gibt es Berufe wo Masken schon immer Pflicht sind. Fazit: Ohne Gnade, Höchststrafe, auch in Eberbach wo etliche Verbote der StVo nicht geandet werden, sondern man fährt einfach vorbei.

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