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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Discounter-Neubauten und Foodtruck in Eberbach-Nord


Im DĂĽrrhebstal kann das Wasserwerk erneuert werden (l.), im kleinen Bruch neben der Sparkasse darf bald ein Foodtruck stehen. (Fotos: Hubert Richter)

(cr) Der Bau- und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats tagte gestern, 26. Juli, im Rathaus. Nach dem Willen des Gremiums dürfen in Eberbach-Nord zwei Discountermärkte nach Abbruch neu gebaut werden. Außerdem darf ein Foodtruck-Anhänger im kleinen Bruch aufgestellt werden.

Bei der gestrigen Sitzung, die nach vielen Monaten wieder im Horst-Schlesinger-Saal stattfand, konnten die Ratsmitglieder verschiedenen BaumaĂźnahmen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einstimmig grünes Licht gab es für den beantragten Neubau eines Wasserwerks im Dürrhebstal, einem Seitental der Itter auf Höhe des Jugendzeltplatzes. Im Rahmen der Verbesserung der städtischen Trinkwasserversorgung soll das dort bestehende kleine Wasserwerk durch einen etwas höher gelegenen Neubau samt Trinkwasserspeicher ersetzt werden.

Interessant kann es in nächster Zeit für Kundinnen und Kunden von “Aldi” und “Lidl” in Eberbach-Nord im Plangebiet “Neuer Weg” werden. Für beide Märkte wurde der Abbruch und der Neubau beantragt. Bauamtsleiter Detlef Kermbach sagte, man habe bereits mit dem Vertreter eines Marktes über die Möglichkeit zeitversetzter Umsetzung der Baumaßnahmen gesprochen. Kermbach hofft, dass nicht beide Märkte gleichzeitig wegen Neubau geschlossen sein werden. Aus dem Gremium kam mit Hinweis auf die in Eberbach angestrebte Klimaneutralität die Anregung, die Dächer mit Photovoltaikanlagen zu bestücken und dies als Änderung in der Genehmigung aufzunehmen. Beiden Bauanträgen wurde mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Foodtruck-Anhängers wurde von den Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt. Ein etwa 4,20 Meter langer Imbisswagen soll in naher Zukunft auf einem Grundstück im kleinen Bruch neben der SB-Filiale der Sparkasse aufgestellt werden dürfen. Laut Kermbach gilt ein Anhänger auf Rädern, der längere Zeit nicht bewegt wird, als Gebäude, für das ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden muss.

27.07.21

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