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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

In den Abendstunden sollen bis 22 Uhr die Lichter angehen


(Foto: Hubert Richter)

(cr) Was in den Sommermonaten dieses Jahres erstmals verboten war, ist nun wieder möglich: Der Ohrsbergturm soll demnächst in den Abendstunden beleuchtet werden.

Im novellierten Naturschutzgesetz ist seit diesem Jahr vorgeschrieben, dass zwischen 1. April und 30. September die Fassaden von Gebäuden der öffentlichen Hand nicht künstlich beleuchtet werden dürfen. Begründet wird das Verbot vor allem mit dem Schutz von Insekten. Unter diese Regelung fallen auch die beiden Lampen am Ohrsbergturm, die seit 19. April abgeschaltet sind. Seitdem mussten die Eberbacher erstmals seit Jahrzehnten auf ihren beliebten abendlichen Lichtblick auf dem Berg inmitten der Stadt verzichten. Eine Ausnahmegenehmigung hätte man bei der Naturschutzbehörde zwar beantragen können, die Stadtverwaltung wollte darauf aber zunächst verzichten.

Ende April rief dann ein Eberbacher Bürger per Anfrage an Bürgermeister Peter Reichert und die Gemeinderatsfraktionen sowie öffentlich in Facebook dazu auf, man möge doch bei der Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Beleuchtung des Ohrsbergturms täglich ab der Dämmerung bis 23 Uhr beantragen, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, damit Besucher den Turm auch am Abend gefahrlos besteigen können, ohne auf Taschenlampenlicht angewiesen zu sein.
Besonders in Facebook gab es einigen Zuspruch für den Vorschlag. Am 12. Mai habe die Stadtverwaltung dann zwar keinen Antrag, aber eine schriftliche Anfrage an die Naturschutzbehörde abgeschickt, ob Eberbach denn mit einer Ausnahmegenehmigung für den Ohrsbergturm rechnen könnte, falls man diese beantragen würde, heißt es in Facebook. Wie die Antwort der Naturschutzbehörde ausfiel, blieb unklar. Der neue städtische Pressesprecher Ingo Moneta teilte aber heute auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass inzwischen doch ein Antrag bei der Naturschutzbehörde im Landratsamt gestellt worden sei und man mit einer baldigen Antwort rechne. Für die kommenden Monate spielt diese jedoch zunächst keine Rolle mehr, da der Verbotszeitraum Ende September abgelaufen ist.

Eine Antwort auf unsere heutige Frage, warum der Ohrsbergturm nun seit 1. Oktober abends nicht beleuchtet wird, gab es nicht. Wohl aber kündigte Moneta an, dass der Ohrsbergturm “ab dem kommenden Wochenende” - also vermutlich ab Freitagabend, 8. Oktober - wieder beleuchtet werde. Bei den Zeiten halte man sich an das neue Landes-Naturschutzgesetz, das von Oktober bis März eine Beleuchtung zwischen 6 und 22 Uhr erlaube.

05.10.21

Lesermeinungen

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Von Klara Fall (06.10.21):
Die Strompreise gehen/werden durch die Decke gehen. Windstromproduktion drastisch eingebrochen, Gaspreise verdreifacht, Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke werden zunehmend abgeschaltet, Photovoltaik mau, besonders in der dunklen Jahreszeit. Und obendrauf noch als Sahnehäubchen, die stetig steigende CO2-Abgabe. Für die Endverbraucher wird es ein böses Erwachen geben, bei der Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung. Das alles juckt die Eberbacher Verwaltung nicht. Die Stadtwerke müssen ein Heer von Hamster im Keller haben, die im Laufrad für die vollkommen überflüssige Ohrsbergbeleuchtung strampeln. Wenn es so ist, dann ok. Wenn nicht, dann sollte die Stadt mal ihre vollmundiges Klimagedöns überdenken.

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