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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

16 Seiten Lesestoff rund um die Windkraftnutzung


So könnten die möglichen Windräder von Eberbach-Nord (Bereich Memelstraße) zu sehen sein. (Quelle: StVE)

(hr) Im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Windkraftnutzung auf dem Hebert am 3. April in Eberbach informiert die Stadtverwaltung die Eberbacher Bürgerinnen und Bürger nun mit einer 16-seitigen Broschüre.

Das Heft wurde in den letzten Tagen in die Briefkästen der Eberbacher Haushalte verteilt. Es enthält sowohl grundlegende Informationen zum Thema des Bürgerentscheids als auch Meinungen von Eberbacher Gemeinderatsmitgliedern, des Bürgermeisters und der beiden Bürgerinitiativen.
Weitere Druckexemplare können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Zusätzlich bieten wir die Broschüre als PDF-Dokument hier zum kostenlosen Download. Auch auf der Homepage der Stadt Eberbach (Link s.u.) steht die digitale Version zur Verfügung.

Beim Bürgerentscheid ist von den Wahlberechtigten folgende Frage mit “Ja” oder “Nein” zu beantworten:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Eberbach im Gewann "Hebert" das städtische Grundstück Flst.-Nr. 8641 der Gemarkung Eberbach entsprechend den in einem Interessenbekundungsverfahren ausgehandelten Konditionen dem Bieter BayWa r.e. Wind GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?“

Eckpunkte der im Interessenbekundungsverfahren ausgehandelten Bedingungen sind: Gesamthöhe einer Anlage 250 m, Nabenhöhe 165 m, Rotordurchmesser 170 m, Fundament 500 m², Waldrodungsfläche 0,5 ha dauerhaft je Anlage (Fundament und Kranaufstellfläche) plus 0,2 ha während der Bauphase (werden anschließend aufgeforstet), Windertragsprognose 6,6 m/s auf Nabenhöhe, Mindestpacht 282.000 Euro je Anlage und Jahr (mittels Bankbürgschaft über 25 Jahre garantiert), maximal fünf Anlagen auf dem städtischen Flurstück, Abstand zu Wohnbebauung mindestens 1.150 m, Vertragslaufzeit mindestens 20 Jahre, Verlängerungsoptionen von zweimal fünf Jahren, Übernahme aller Kosten für die Entwicklung der WEA-Flächen durch den Vorhabenträger, Absicherung der Rückbauverpflichtung durch den Vorhabenträger, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
Für den Bürgerentscheid gilt die Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten beträgt. Wird dies nicht erreicht, muss der Gemeinderat über die Angelegenheit entscheiden.

Al weitere Informationsmöglichkeit findet am Mittwoch, 16. März, um 18.30 Uhr für die Einwohnerinnen und Einwohner von Eberbach eine Einwohnerversammlung in der Stadthalle mit Informationsständen (Start Infomarkt 18 Uhr) und einer moderierten Plenumsdiskussion mit Expertinnen und Experten zu relevanten Themen rund um eine Windenergienutzung auf dem Hebert statt. Einlass ist ab 17.30 Uhr. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität ist eine Anmeldung erforderlich, und zwar über die städtische Homepage (s.u.) oder telefonisch unter (06271) 87330.

Infos im Internet:
www.omano.de/download/43033/buergerentscheid_windkraft.pdf
www.eberbach.de

10.03.22

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