Bei den Belastungen wird es zu Verschiebungen kommen
(hr) Die Stadtverwaltung Eberbach beschĂ€ftigt sich zurzeit mit der Grundsteuer für das Jahr 2025. Aufgrund gesetzlicher Regelungen müssen die sogenannten âHebesĂ€tzeâ neu festgelegt werden.
Die HebesĂ€tze werden in Prozent angegeben. Aus ihnen ergibt sich dann die tatsĂ€chlich zu zahlende Grundsteuer auf Basis des jeweiligen Messbetrags. Die GrundsteuermessbetrĂ€ge wurden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Sie wurden errechnet aus dem Grundsteuerwert, der sich wiederum aus dem Bodenrichtwert und der GrundstücksflĂ€che ergibt, sowie der Grundsteuermesszahl. Die MessbetrĂ€ge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer angegeben haben.
Die neue Grundsteuer soll âaufkommensneutralâ sein, d.h. die Einnahmen für die Stadt sollen in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Die Stadt Eberbach rechnet im Jahr 2024 insgesamt mit 2,3 Millionen Euro Grundsteuer. Um aufkommensneutral zu handeln, müsste sie ihren Hebesatz also so wĂ€hlen, dass sie auch im Jahr 2025 in etwa 2,3 Millionen Euro einnimmt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass aufgrund einer sich deutlich verschlechternden Haushaltslage der Kommunen die AufkommensneutralitĂ€t nicht ausreichen könnte und dass die Grundsteuer für das kommende Jahr erhöht werden muss, um die rücklĂ€ufigen Landeszuweisungen wie auch die steigenden Aufwendungen auszugleichen.
Aufgrund der Neuberechnung kann es auĂerdem zu Verschiebungen bei der Belastung von Grundstücken kommen. Die Verwaltung sieht dabei folgende Trends: Grundstücke in Bodenrichtwertzonen mit höheren Bodenrichtwerten werden tendenziell stĂ€rker belastet werden als Grundstücke in Bodenrichtwertzonen mit niedrigeren Bodenrichtwerten (z.B. in den Ortsteilen), unbebaute Grundstücke werden tendenziell eine Mehrbelastung erfahren. VerhĂ€ltnismĂ€Ăig kleine Grundstücke mit starker Ăberbauung werden eher entlastet werden (z.B. in der Altstadt), ebenso gewerblich genutzte Immobilien in Gewerbegebieten. Wohnbebauung wird - trotz des Korrektivs des 30-Prozent-Steuerabschlags für überwiegende Wohnnutzung - aufgrund der höheren Bodenrichtwerte in der Tendenz eine Mehrbelastung erfahren.
Da die Stadt nur einen Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) und einen Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festsetzen kann, können diese Belastungsverschiebungen nicht ausgeglichen werden.
Voraussichtlich wird der Gemeinderat im November 2024 über die künftigen HebesĂ€tze entscheiden. Anfang kommenden Jahres will die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide verschicken.
02.10.24
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