Helikopter fliegt über den Kleinen Odenwald bis nach Eberbach (Foto: RNK)(hr) (rnk) Die im vergangenen Sommer im Kleinen Odenwald begonnene Waldkalkung wird nach monatelanger Unterbrechung nun fortgesetzt.
Aktuell fliegt der Helikopter wieder über den Wald der PfĂ€lzer katholischen Kirchenschaffnei zwischen Lobbach und Mückenloch. Danach geht es in Schönbrunn-Haag weiter. Von dort wird sich der Helikopter die übrigen Schönbrunner FlĂ€chen bis nach Eberbach vornehmen.
Aus luftiger Höhe verstreut werden pulvrige Gemische aus natürlichem Dolomitgestein, Holzasche und Wasser. Es besteht keine gesundheitliche GefĂ€hrdung für Menschen durch das Kalkmaterial. Da aber gerade bei feuchter Witterung Klumpen im Kalkpulver entstehen und beim Fall aus groĂer Höhe gefĂ€hrlich werden können, ist der Wald wĂ€hrend der Arbeiten gesperrt. Das Kreisforstamt appelliert an Waldbesuchende, die Sperrhinweise zu beachten.
Die Kalkung ist erforderlich, da die Industrialisierung - insbesondere im 20. Jahrhundert - den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst hat. SĂ€ureeintrĂ€ge aus der Luft haben dazu geführt, dass NĂ€hrstoffe ausgewaschen wurden und ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu entstand. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeintrĂ€chtigt. Die SchĂ€den durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur teilweise selbst ausgleichen. âDie bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von WaldflĂ€chen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert, die BĂ€ume in ihrer VitalitĂ€t und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit stĂ€rkt und ein reiches Bodenleben fördert. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfĂ€ltiges Bodenleben und stabile WaldbestĂ€ndeâ, erlĂ€utert Försterin Ulrike Riedl vom Kreisforstamt.
Vorab wurden alle FlĂ€chen anhand von Kartendaten analysiert sowie mittels Bodenproben untersucht. Durch eine anschlieĂende Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde können negative Folgen für Natur und Landschaft ausgeschlossen werden. Für die praktische Durchführung der MaĂnahme ist ein auf Waldkalkungen spezialisiertes Unternehmen zusammen mit dem Kreisforstamt verantwortlich.
Die EuropĂ€ische Union fördert die Bodenschutzkalkung für private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von WaldflĂ€chen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Besitzt ein Betrieb über 30 Hektar, werden die Kosten zu 90 Prozent der Nettokosten gefördert. Die FörderantrĂ€ge wurden von den waldbesitzenden StĂ€dten und Gemeinden über das Kreisforstamt an das RegierungsprĂ€sidium übermittelt und die Gelder bewilligt.
26.01.25
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