Fehler führt zu Unzulässigkeit der Stimmabgabe
(hr) Die Stadtverwaltung Eberbach veröffentlichte heute einen wichtigen Hinweis im Zusammenhang mit der Stimmabgabe zur Bundestagswahl am 23. Februar per Briefwahl.
Demnach gingen im Briefkasten des Rathauses bereits vermehrt Briefwahlunterlagen ein, bei denen der Stimmzettelumschlag (weiß) und der Wahlbriefumschlag (rot) separat eingeworfen wurden. Dies hat zur Folge, dass die Stimmzettelumschläge am Wahlsonntag nicht zugelassen werden können, da die Wahlberechtigung nicht festzustellen ist.
Es wird darum gebeten, die Merkblattangaben, die das Verpacken der Briefwahlunterlagen beschreiben, genau zu befolgen. Der Stimmzettel muss in den weißen Stimmzettelumschlag gegeben und dieser verschlossen werden. Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag ist dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag zu geben. Das Wahlgeheimnis ist durch den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag gewährleistet.
12.02.25
|