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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Für GIP soll ein Zweckverband gegründet werden


Stichstraßen mit Wendehammer sollen das neue Gewerbegebiet erschließen. (Foto:Böhm)

(ub) In der letzten Sitzung des Schönbrunner Gemeinderates stellte Bürgermeister Roland Schilling einen neuen Entwurf der aus dem Jahr 1974 stammenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (vVG) zwischen der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn vor. Die alte Vereinbarung soll im Zuge der durch das neue Gewerbegebiet „GIP“ ausgelösten Änderungen neu gefasst werden. Die wichtigste Änderung wird nach einem Beschluss des Eberbacher und Schönbrunner Gemeinderates sein, dass die Stadt Eberbach „anstelle der Gemeinde Schönbrunn in eigener Zuständigkeit auch die verbindliche Bauleitplanung, die Sicherung der Bauleitplanung, die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, die Bodenordnung sowie die Erschließungsplanung für das Gewerbegebiet GIP (Gewerbe im Park) auf der Gemarkung Schönbrunn“ wahrnehmen wird. Der Entwurf sieht auch eine Bestimmung vor, wonach die Gemeinde Schönbrunn zustimmt, dass eine eventuell durch die Stadt Eberbach übernommene Aufgabe als Untere Baurechtsbehörde für den Bereich der vVG gilt.
Die vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Aufteilung der Kosten im Maßstab 25% (Schönbrunn) zu 75% (Eberbach) fanden die Zustimmung des Schönbrunner Gemeinderates. Die Ausgestaltung des neuen Gewerbeparks soll durch einen Zweckverband geregelt werden, wobei sowohl Kosten als auch Erträge in diesem Verhältnis aufgeteilt werden sollen.
Der Standort für das neue Gewerbegebiet GIP wurde vom gemeinsamen Ausschuss der vVG Eberbach-Schönbrunn bereits am 10.Januar 2002 mit einer Größe von 17,4 ha und einer Erweiterungsfläche von 5,0 ha südlich von Schönbrunn festgelegt. Die Verkehrsanbindung soll über die östlich vorbeiführende Landstraße L595 erfolgen. Das Ingenieurbüro Blaser aus Esslingen hat nun die städtebaulichen Rahmenpläne mit zwei Varianten vorgelegt. Mit einer Ringstraßenerschließung des GIP habe man zwar viel Grün im Gewerbegebiet, aufgrund hoher Vorkosten sei diese Variante aber sehr kostspielig. Mehr Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten gäbe es bei einer Stichstraßenerschließung mit Wendehammer. Dieses Gebiet ließe sich bei Bedarf baukastenartig erschließen. Bei einer Ortsbesichtigung wurde den Gemeinderäten die Vor- und Nachteile beider Varianten zuvor erläutert. Einstimmig stimmte der Gemeinderat Schönbrunn dafür, den Bebauungsplanentwurf, nach gleichlautender Beschlussfassung durch den Eberbacher Gemeinderat, unter der Federführung der Stadt Eberbach ausarbeiten zu lassen. Ausgearbeitet werden allerdings nur noch zwei Varianten mit Stichstraßenerschließung.

13.10.02

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