WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Werben im EBERBACH-CHANNEL

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
28.03.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Kultur und Bildung

Damit Silvester nicht zum Knalltrauma wird

(jc) Vor dem leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern warnt die Polizei. Alkohol und Partylaune lassen häufig wichtige Grundregeln im Umgang mit den Knallkörpern in Vergessenheit geraten. Brandwunden in Gesicht oder an den Händen, Trommelfellverletzungen oder Verletzungen der Augen sind die Folge. Damit die Silvesternacht nicht zum "Knalltrauma" wird, bittet die Polizei darum, nur solche Feuerwerkskörper zu verwenden, die mit einem entsprechenden Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung versehen sind (z.B. BAM-PI. oder BAM-PII.). Andere Feuerwerkskörper haben möglicherweise eine ungenügende Verzögerungszeit oder eine größere Splitterwirkung. Vor dem Anzünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die Gebrauchsanweisung und die Gefahrenhinweise sorgfältig gelesen werden. Nicht kalkulierbare Risiken sind auch mit dem "Herumbasteln" an Feuerwerkskörpern verbunden. Die Gefahr einer ungewollten Reaktion ist nicht zu unterschätzen. Keinesfalls sollten "Blingänger" aufgenommen und nochmals angezündet werden. Zur Sicherheit sollten sie mit Wasser abgelöscht werden. Als Abschussrampen für Raketen eignen sich am besten Getränkekästen mit leeren Getränkeflaschen. Keinesfalls sollten Raketen von Balkonen abgeschossen werden. Darüberliegende Dachvorsprünge oder Balkone behindern die Flugbahn. Feuerwerkskörper sollten vor dem Anzünden immer auf den Boden gelegt oder in die vorgesehene Startvorrichtung gestellt werden. Hierbei sollte man immer darauf achten, dass nie in Richtung von Menschen oder Gebäuden gezielt wird. Knallkörper möglichst lange in der Hand abbrennen zu lassen, ist keine Mutprobe, sondern grobe Fahrlässigkeit. Keinesfalls sollten auch defekte Produkte verwendet werden, Raketen mit abgebrochenem Führungsstab fliegen unkontrolliert. Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II (Kennzeichnung P II) nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen ist gesetzlich verboten Überreste von Feuerwerkskörpern verunstalten die Umwelt und Blindgänger verleiten Kinder zu riskanten Experimenten. Die Polizei bittet deshalb die Bevölkerung, die Überreste der Silvesterfeuerwerke entsprechend geordnet zu entsorgen.


31.12.03

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2003 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Hils & Zöller

Catalent

Zorro