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Testpflicht für Freibad und Außengastronomie entfällt voraussichtlich

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(hr) Im Rhein-Neckar-Kreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen seit Tagen unter dem Wert von 35. Damit können auch in Eberbach ab Montag, 7. Juni, die Infektionsschutzmaßnahmen weiter gelockert werden.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Unter anderem entfällt dann ab Montag die Testpflicht in der Außengastronomie, im Freibad und bei Kulturveranstaltungen im Freien. Feierlichkeiten im Außen- und Innenbereich gastronomischer Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen möglich, allerdings mit Impf-, Test- oder Genesungsnachweis.

Da vermutlich ab Montag auch die 3. Öffnungsstufe in Kraft tritt, kann die Gastronomie dann bis 1 Uhr nachts öffnen. Kulturveranstaltungen wie Theater und Konzerte, Vereins- oder Betriebsversammlungen sowie Vorträge und Informationsveranstaltungen sind innen mit 250 Personen erlaubt, im Freien 500 Personen. Sport-Wettkämpfe sind mit unbegrenzter Teilnehmerzahl drinnen und draußen mit 500 Zuschauern zulässig.

Für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis wird heute mit 20,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche angegeben. In Eberbach haben sich seit Beginn der Pandemie 614 Personen angesteckt (4,26 Prozent der Einwohner). Aktuell gibt es in Eberbach noch zwei "aktive", also potentiell ansteckende infizierte Personen.

05.06.21

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