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Abholtermin muss telefonisch vereinbart werden

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Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(bro) (stve) Die Stadtverwaltung Eberbach - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung/Bürgerdienste, Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05 - weist darauf hin, dass ab sofort die neuen Fahr- und Parkberechtigungen für den Fußgängerbereich Altstadt und die Bewohner-Parkausweise für den Bereich Altstadt Ost abgeholt werden können.

Die Aushändigung der Fahr- und Parkberechtigungen erfolgt an die Berechtigten, die ihren Wohnsitz, Gewerbebetrieb oder Stellplatz im Fußgängerbereich Altstadt haben. Bei Abholung der Plaketten muss immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Stellplatzinhaber müssen einen Nachweis über die private Abstellmöglichkeit erbringen. Die Plaketten des Jahres 2021 verlieren Anfang 2022 ihre Gültigkeit und sind von der Windschutzscheibe zu entfernen.

Parkausweise erhalten die Bewohner, die ihren Hauptwohnsitz im Fußgängerbereich Altstadt, Neuen Markt, Neckarstraße zwischen Neuem Markt und Brückenkopf, Brückenstraße, Adolf-Knecht-Straße bis Brückenkopf, Weidenstraße oder Zwingerstraße haben. Das Fahrzeug muss auf die Adresse in diesem Gebiet zugelassen sein. Bei Abholung der Parkausweise muss immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Außerdem muss der alte Bewohnerausweis zurückgegeben werden.

Die Verwaltungsgebühren sind bei Abholung zu entrichten.

Es ist zu beachten, dass das Rathaus derzeit geschlossen ist. Es muss telefonisch ein Termin unter Tel. (06271) 87-234 vereinbart werden.

01.12.21

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