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Zutritt nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz

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(bro) (stve) Aufgrund der aktuell anhaltend kritischen Situation im Zuge der Corona-Pandemie sind die städtischen Einrichtungen seit dem 22. November für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt für das Rathaus (einschließlich Touristinformation), die städtischen Servicebetriebe (Bauhof, Stadtgärtnerei, Kläranlage) und das Stadtarchiv.

Zwar können, je nach Anliegen, viele Angelegenheiten auch „kontaktlos“ erledigt werden, in einzelnen Angelegenheiten ist die persönliche Vorsprache aber zwingend notwendig. In diesen Fällen appelliert die Stadt Eberbach an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet dringend um die Beachtung der „3G-Regel“. So ist der größtmögliche Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und anderer Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

Im städtischen Museum sowie der Stadtbibliothek ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung die „2G-Regel“ verpflichtend. Im Stadtarchiv ist der Zutritt für nicht-immunisierte Personen mit einem aktuellen negativen PCR-Test möglich.

Weiterhin ist zu beachten, dass die städtischen Gebäude von Kundinnen und Kunden nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder OP-Maske) betreten werden dürfen.

Zwecks Terminvereinbarung bittet die Stadtverwaltung um telefonische Kontaktaufnahme unter (06271) 87-1. Termine im Bürgerbüro können ebenfalls telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung (Link s. u.) vereinbart werden.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


03.12.21

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