Aufenthalt abends und an Wochenenden verboten (Foto: Hubert Richter)(hr) Um Vandalismus vorzubeugen, wird der Zutritt zum Foyer der Stadthalle laut einem heutigen Gemeinderatsbeschluss künftig eingeschränkt.
Montags bis freitags nach 18 Uhr und an Wochenenden bzw. Feiertagen ganztags soll die Stadthalle nur zum Besuch von Veranstaltungen sowie des Restaurants und der Stadtbibliothek betreten werden dürfen. Ein Aufenthalt in den Räumlichkeiten zu anderen Zwecken soll verboten werden. Wann die Beschränkung des Aufenthalts unter der Woche endet (also etwa in den Morgenstunden), wurde nicht festgelegt.
Hintergrund der Regelung ist, dass es immer wieder zu nächtlichem Vandalismus in der Stadthalle gekommen war, zuletzt im November 2021 (wir berichteten). Da eine Videoüberwachung auf größere rechtliche Hürden stößt, will es die Stadtverwaltung nun erst einmal mit der Zugangsbeschränkung versuchen. Diese soll sowohl durch die Polizei als auch durch das städtische Ordnungsamt überwacht werden.
30.06.22
|