WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Ausbildungsstelle

Stellenangebot

Vortrag

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
16.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Reinigungspflicht gilt für alle Anliegenden

Es freut uns, dass Sie zu diesem Artikel eine Meinung abgeben möchten.

Bitte geben Sie zunächst Ihren Namen (frei wählbar) und Ihre eMail-Adresse an. Ihre eMail-Adresse ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Wir benötigen sie, um Ihnen einen Bestätigungslink für die Aktivierung Ihres Beitrags zu schicken. Der Beitrag kann nur veröffentlicht werden, wenn Sie unten auch eine Wohnortangabe auswählen.

ACHTUNG: Meinungen können derzeit nicht mit E-Mail-Konten des Anbieters "T-Online" abgegeben werden, da T-Online unsere Bestätigungsmails nicht zustellt. Wir empfehlen, Mailkonten anderer Anbieter zu verwenden.
Name:
eMail-Adresse:
Bitte geben Sie hier eine Meinung zu dem Artikel ein*:

*Bitte nur sachlich und möglichst kurz abgefasste Meinungen zum unmittelbaren Thema des Artikels veröffentlichen. Unzulässig sind Aufrufe zu illegalen Handlungen, volksverhetzende Äußerungen, persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre von Personen, unkommentiert aus anderen Quellen wiedergegebene Texte sowie Werbebotschaften.
Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(bro) (stve) „Wenn im Herbst die Blätter fallen und das Laub überhandnimmt, müssen nicht nur diejenigen zu Schaufel und Besen greifen, die vor dem Haus einen Gehweg haben“, so sagt es die Stadtverwaltung Eberbach.

Grundsätzlich haben Straßenanliegerinnen und Straßenanlieger die Verpflichtung, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege bei Anhäufung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu reinigen.

Falls auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, müssen entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt werden.

Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, haben auch die Anliegenden der gegenüberliegenden Straßenseite eine Reinigungspflicht, und zwar in jährlich wechselndem Turnus. In den Jahren mit gerader Endziffer, also noch den Rest des Kalenderjahres 2022, sind die Anlieger der "anderen" Straßenseite mit der Reinigung an der Reihe. In den Jahren mit ungerader Endziffer (2023, 2025 usw.) sind die Anlieger der an dem Gehweg gelegenen Grundstücke zur Reinigung verpflichtet.

Anliegende sind Eigentümer/innen, Mieter/innen und Pächter/innen von Grundstücken, die direkt oder über eine Zufahrt oder einen Zugang an einer Straße liegen. Sind mehrere Anliegende für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der/die Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers, bzw. der Eigentümerin.

Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Frostgefahr) entgegenstehen.

Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder nebenan Wohnenden zugeführt, noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.

Die Gehwege sind nach Bedarf, mindestens aber vor Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu reinigen.

Wer es unterlässt, seine Gehwege und die genannten Flächen entsprechend den Vorschriften zu reinigen, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belangt werden.

In Fragen zur Reinigungspflicht erteilt die Stadtverwaltung Eberbach Auskunft unter Tel. 87-244.

19.10.22

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben
Von paul (26.10.22):
und im winter den schnee nicht vergessen, die stadt hat auch schon
schilder aufgestellt (winterdienstmäßig nicht. ........)


Von jemand (25.10.22):
wer sehen will, wie genau es die Stadt selber mit der Reinigungspflicht nimmt,
kann das an vielen öffentlichen Plätzen und den dazu gehörenden Gehwegen genau beobachten.
Ein Beispiel hier Turnplatz (...) knöcheltief liegt hier das Laub und dafür dann noch Parkgebühren verlangen, gleichzeitig aber anderen mit Geldbuße drohen


Von geh weg (20.10.22):
Ist das ein Scherz ?
"Falls auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, müssen entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt werden.
Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, haben auch die Anliegenden der gegenüberliegenden Straßenseite eine Reinigungspflicht, und zwar in jährlich wechselndem Turnus. In den Jahren mit gerader Endziffer, also noch den Rest des Kalenderjahres 2022, sind die Personen der an dem Gehweg gelegenen Grundstücke zur Reinigung verpflichtet. In den Jahren mit ungerader Endziffer (2023, 2025 usw.) sind die der „anderen“ Straßenseite mit der Reinigung an der Reihe." ---
Oder is das ernstgemeint ?
Und wenn ja, müssen an Straßen, wo auf keiner Seite Gehwege sind, die Straßenränder nur auf einer Straßenseite oder auf beiden Seiten gereinigt werden ?
Und was müssen an Straßen, wo nur auf einer Seite ein Gehweg ist, die Anlieger der Straßenseite mit Gehweg im Jahr 2022 eigentlich reinigen ? Ihren Gehweg, oder die gegenüberliegende Straßenseite ?


[zurück zur Übersicht]

© 2022 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Rechtsanwälte Dexheimer

Catalent

Stellenangebot

Neubauprojekt

Werben im EBERBACH-CHANNEL