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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen bis 12. Dezember

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(Quelle: VVG Eberbach-Schönbrunn)

(hr) (stve) Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn hat den Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan “Am Kreisel“ beschlossen. Nun wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Gemeinde Schönbrunn stellt den Bebauungsplan auf, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgers neben dem “Herrmann-Münz-Kreisel” zu schaffen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als “Gemeinbedarfsfläche mit dem kulturellen Zweck dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ und landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei soll in dem etwa 1 ha großen Bereich eine Gewerbebaufläche und Grünfläche ausgewiesen werden.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme abzugeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung findet statt von Montag, 10. November, bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025. Die Unterlagen können im Eberbacher Rathaus am Leopoldsplatz im 3. OG während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von: 8 bis 12.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung sowie im Rathaus Schönbrunn, Bauamt, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 13.30 bis 17.30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “Am Kreisel“ mit Stand vom 11. Juli 2025 werden ebenfalls zur Einsicht bereitgestellt.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf den Homepages der beiden Kommunen (Links s.u.) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail (s.u.), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neben den Bebauungsplanunterlagen liegen folgende Gutachten und umweltbezogene Informationen vor: Vertiefte artenschutzrechtliche Vorprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (beide von Klemens und Andrea Bernecker), Bodengutachten / Erschließungsgutachten (Dr. Behnisch GmbH).

Wer eine Stellungnahme abgibt, stimmt damit der Verarbeitung seiner Daten wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zu. Die Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

E-Mail-Kontakt: j.schnurpfeil@mvv-regioplan.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de/wirtschaft-und-bau/bauen-planen-wohnen/bauleitplanung
www.gemeinde-schoenbrunn.de

29.10.25

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