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Rechte können innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden

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(hr) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung (Bürgerbüro im Rathaus Eberbach am Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05) wurden im Oktober folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Barbiepuppe
  • Handy
  • Kennzeichenhalterung
  • Ohrringe
  • Roller
  • Sporttasche
  • diverse Schlüssel
Rechte an den Fundsachen können innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Funds angemeldet werden bzw. diese direkt beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Nach Verstreichen der Frist können keine Rechte mehr geltend gemacht werden. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Funds beim Fundbüro bzw. der Polizei auf die Person über, die die Sache gefunden hat. Verzichtet diese auf die Fundrechte, wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

04.11.25

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