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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Drei Kirchen dienen als Wahllokale

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(hr) (ak) Am 1. Advent finden – wie in der gesamten Evangelischen Landeskirche in Baden – auch in den Kirchengemeinden Brombach, Eberbach und Friedrichsdorf Kirchenwahlen statt.

Stimmberechtigt sind alle evangelischen Kirchenmitglieder ab 14 Jahren. Die Wahl entscheidet darüber wer die Kirchengemeinde in den kommenden sechs Jahren - zusammen mit hauptamtlichen Funktionsträgern - leiten und führen, mitgestalten und ausrichten soll. Dabei verstehen sich die jeweiligen Kirchenältesten als Mitarbeitende und Gewählte der örtlichen Gemeinde und nehmen ihre Aufgaben, z.B. in der Gestaltung des Gemeindelebens, im Bereich von Bau und Finanzen, der Gebäudeverwaltung und Diakonie wahr. Somit spielen sie eine entscheidende Rolle sowohl bei der Ausgestaltung des kirchlichen Lebens als auch bei der christlichen Verkündigung.

Für die Kirchenwahl werden unmittelbar im Anschluss an den in den jeweiligen Ortsteilen gefeierten Advents-Gottesdienst folgende “Wahllokale“ eingerichtet: in Brombach die evang. Maria-Magdalena-Kirche (11.30 bis 13.30 Uhr), in Eberbach die evang. Michaelskirche (11 bis 15 Uhr) und in Friedrichsdorf die evang. Kirche (11.15 bis 12.15 Uhr).
Mitzubringen ist der Personalausweis. Briefwahlunterlagen können ab sofort (bis einschließlich 28. November 2025) im evang. Gemeindebüro (mündlich und schriftlich) beantragt bzw. abgeholt werden.

14.11.25

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