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Polizei warnt vor Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

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Führerscheinbewerber werden über die Wirkungen von Drogen im Straßenverkehr informiert. (Foto:Polizei)

(bro) (pol) Über fünfunddreißig Führerscheinbewerber der örtlichen Fahrschulen konnten Volker Karl und Patrick Joho an zwei Abendveranstaltungen Ende Oktober im Lehrsaal des Polizeireviers Eberbach begrüßen. Zwei Stunden lang stand für die angehenden, jungen Kraftfahrer eine Multi-Media-Präsentation über das Thema "Drogen im Straßenverkehr" auf dem Plan. Insgesamt acht Vorbeugungsveranstaltungen zu diesem Thema wurden dieses Jahr von den beiden Streifendienstbeamten bereits durchgeführt. Sie laden junge Kraftfahrer und Führerscheinbewerber nicht nur ins Polizeirevier ein, sondern kommen auch in den Schulklassen auf ihre Zielgruppe zu. So ist beispielweise bereits für den Januar 2006 für die Schülerinnen und Schüler des Hohenstaufengymnasiums und der Theodor-Frey-Schule eine Sicherheitswoche für junge Kraftfahrer und Führerscheinbewerber im Rahmen der Aktion "Gib Acht im Verkehr" geplant. Mit gutem Grund, denn allein dieses Jahr wurden bis zum 30. September insgesamt neun Kraftfahrer vom Streifendienst des Polizeireviers Eberbach festgestellt, die unter der Einwirkung von illegalen Drogen unterwegs waren. Volker Karl spricht von einem wichtigen Kontakt, der eben vor der ersten Straßenverkehrskontrolle, zustande kommt. Die Eberbacher Polizeibeamten verstehen sich als Partner bei der Bewältigung einer bisweilen für alle Beteiligten belastenden Kontrollsituation im Straßenverkehr. Bei einer Verkehrskontrolle sollte man ruhig bleiben. Sicherlich findet ein Kraftfahrer im Einzelfall die Kontrolle als nicht erforderlich oder hat einfach "keinen Bock" darauf, jetzt überprüft zu werden. Verkehrskontrollen gehören jedoch zur täglichen Arbeit von Polizeibeamten und sind bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen auch zwingend nötig. Im Straßenverkehr gibt es keine weichen Drogen lautet die eindeutige Aussage der beiden Referenten. Bei Drogenverdacht hinter dem Lenkrad reicht beispielsweise bei Cannabis und Amphetamin der alleinige Nachweis des entsprechenden Wirkstoffs im Blut, und schon beim ersten Mal sind in der Regel 250 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot die Rechtsfolge. Hinzu kommt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Drogenbesitzes. Zudem kann die Führerscheinstelle bei Fahrerlaubnisinhabern oder –bewerbern ein Drogenscreening anordnen. Dies erscheint einem jungen Kraftfahrer mit Führerschein auf Probe, auch wenn nichts passiert ist, schon als "Totalschaden". Die gezeigten eindrucksvollen Videosequenzen vermitteln dem Betrachter, zu welchen Fehlleistungen gedopte Kraftfahrer fähig sind und welche rechtlichen Konsequenzen auf sie zukommen können, wenn sie unter der Einwirkung von Drogen stehend angetroffen werden. Die Film-Darstellung der letzten Lebenssekunde eines Verkehrsunfallopfers beim Frontalzusammenstoß mit einem am Straßenrand stehenden Baum setzte zum Schluss der Veranstaltung noch einmal ein Ausrufezeichen: Dafür, dass reine Aufmerksamkeit, eine klare Wahrnehmung und die Beachtung der Verkehrsregeln, insbesondere von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die beste Vorbeugung vor schweren Verkehrsunfällen ist.

03.11.05

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