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Untere Denkmalschutzbehörde informierte sich

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Besichtigung der Instandsetzungsarbeiten auf Burg Freienstein durch den Beirat der Unteren Denkmalschutzbehörde (v. l.): Dr. Jürgen Friedrich Kammer (Gammelsbach), Archivleiter Hans Winter(Michelstadt), Volker Thomasberger (Brensbach), Andreas Tilly (Bad König), im Hintergrund der Südostbau der Ruine. (Foto: privat)

(bro) (tibl/pws) Eine mühevolle und langjährige Arbeit, die da ein engagierter Heimatfreund auf sich genommen hat. Seit acht Jahren ist Andreas Tilly damit beschäftigt, die Ruine Freienstein über Gammelsbach zu restaurieren, das Mauerwerk zu sichern und für ein ansprechendes Aussehen der Burgreste zu sorgen.

Rund 40 Tage im Jahr, jeweils acht Stunden, investiert Tilly seine Arbeitskraft, gelegentlich unterstützt durch seine zwei Söhne, in das umfangreiche Mauerwerk von Ruine Freienstein.

Die Beiratsmitglieder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Odenwaldkreises haben die Arbeiten an der Burg in ihr Besucherprogramm aufgenommen, nicht zuletzt um die ehrenamtliche Arbeit an der ruinösen Substanz der Burg und die lobenswerten Instandhaltungsmaßnahmen zu würdigen. Bei einem Rundgang mit den Beiratsmitgliedern erklärte Tilly die von ihm in den zurückliegenden Jahren durchgeführte Arbeit.

Tilly hat die zum Teil im Mauerwerk noch stattlich erhaltenen Reste der ehemals stolzen Burg in der juristischen Form eines Erbbaurechts - fälschlicherweise als Erbpacht oder Erbzinsleihe bezeichnet - vom Burgbesitzer S. E. Raimund Graf zu Erbach-Fürstenau erhalten. Dauerhaft, das heißt auf Lebenszeit, sind beim Erbbaurecht an Baugrundstücken Eigentumsrecht und Nutzungsrecht voneinander getrennt. Für dieses Nutzungsrecht zahlt Andreas Tilly, der in einem sozialpädagogischen Beruf tätig ist, jährlich an den Besitzer 500 Euro Pacht für erworbenes Erbbaurecht. Das zahlt er dafür, dass er die Burg restaurieren darf, seine Arbeitszeit hineinsteckt und nichts davon hat, als die pure Freude am Engagement in Liebe zum historischen Bauwerk.
Als Inhaber des vom Grafen überlassenen Erbbaurechts obliegt dem Nutznießer die Versicherungspflicht und haftet damit an Leib und Leben. Schon allein dafür zollten ihm die Besucher aus dem Landratsamt hohe Anerkennung und Hochachtung. Über die ihrer Meinung nach hohe und überhaupt erhobene Pachtsumme für das Erbbaurecht rümpften einige der Besucher die Nase und fanden unter den gegebenen Umständen die Abgabe dieses Geldes für unangebracht.

Jede von Tilly durchzuführende Restaurierungsmaßnahme bedarf der baurechtlichen und archäologischen Genehmigung. Hierfür sind die Bauaufsichtsbehörde und das Landesamt für Denkmalschutz in Wiesbaden und Darmstadt zuständig. Entsprechende Überwachung und Kontrollen werden nach der Genehmigung von Einzelprojekten an der Bausubstanz durchgeführt.

Die Beseitigung von das Mauerwerk überwucherndem Gestrüpp und meterhohe Schuttschichten waren nicht nur konservierende Maßnahmen, sondern auch solche, um optisch baugeschichtliche Eindrücke zu vermitteln. Dazu wurden einzelne Mauerabschnitte gesichert und vor dem weiteren Verfall geschützt. Hierzu wird eine besondere Mörteltechnik eingesetzt, bezahlt vom neuen Burgherrn. Der nordöstliche Rundturm des äußeren Berings wurde durch die Sicherung einer Plattform fast völlig in seinen alten fortifikatorischen Zustand versetzt.

In einem weiteren, zweifelsohne über mehrere Jahre hinziehenden Vorhaben will Tilly die Konturen der überwachsenen und im Erdreich steckenden Fundamentmauern freilegen und das zum Teil noch aufgehenden Mauerwerks sichern. Für die Begehung wichtig ist das Freihalten des Halsgrabens hinter der Schildmauer von pflanzlichem Bewuchs im Westen der Burgruine.

Leider kann die Burgruine aus Sicherheitsgründen dem Publikum nicht geöffnet werden. Außer der bei Anbruch der Dunkelheit angestrahlten Burgruine und ihrer Bedeutung als weithin sichtbare idyllische Kulisse sei eine weitere touristische Vermarktung nicht gegeben, so die Fachleute.

Die Mitglieder des Denkmalbeirats zollten Andreas Tilly hohe Anerkennung für die Leistung und dessen unermüdliche Arbeit in der Erhaltung der Burgruine. Tilly wolle sich entsprechend seiner eigenen Mittel weiterhin voranarbeiten, so abschließend der Burgherr.

26.03.13

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