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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Genehmigung erteilt

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(tom) Für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen am „Greiner Eck“ bei Hirschhorn und Neckarsteinach hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, so das RP. Die Anlagen sind vom Typ Enercon mit einer Nennleistung von drei Megawatt, einer Nabenhöhe von etwa 135 Metern und einem Rotordurchmesser von etwa 116 Metern. Die Entscheidung über eine fünfte Anlage wurde auf Wunsch der Antrag stellenden Firma zurückgestellt. Laut unseren Informationen müssen noch naturschutzrechtliche Belange geklärt werden.

Die Prüfung des Antrags der Betreiberfirma aus Viernheim durch das Regierungspräsidium sowie die eingeholten Stellungnahmen haben laut Pressemitteilung des RP ergeben, dass die Voraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt werden und damit Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten sind.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid: „Der umfangreiche Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Auflagen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb den Anlagen sorgen“. Die Auflagen beschäftigen sich mit der Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte, der maximal möglichen Beschattungsdauer, dem Kranich- und Fledermausvorkommen, dem Eiswurf und auch mit dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen.

Die von Denkmalschutzseite vorgebrachten Argumente, dass die Windkraftanlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Hirschhorner Gesamtanlage führen würden, seien vom RP geprüft und bewertet worden. In der Abwägung kam das RP laut Mitteilung aber zum Ergebnis, dass die Belange des Denkmalschutzes nicht höher zu bewerten seien als die Privilegierung der Windkraftvorhaben im Außenbereich.

Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach hatten laut Mitteilung ebenso wie die anderen Fachbehörden dem Vorhaben zugestimmt. Auch habe die Regionalversammlung Südhessen im Dezember 2015 eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen zugelassen. Gegen die RP-Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben werden.

15.02.16

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