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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Rechtssicherheit für die erhaltenen Entschuldungshilfen

(bro) (hn) Mit Inkrafttreten des Corona-Kommunalpaket-Gesetzes wurden alle im Rahmen des Entschuldungsprogramms "Kommunaler Schutzschirm Hessen" geschlossenen Konsolidierungsverträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 als erfüllt angesehen.

Mit Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 21. August 2020 wurde dies bestätigt und die „Entlassung“ der Stadt Hirschhorn aus dem Kommunalen Schutzschirm mitgeteilt.

Der zwischen der Stadt Hirschhorn und dem Land Hessen abgeschlossene Vertrag vom 12. Februar 2013 und die darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen gelten als erfüllt. Somit verbleiben die vom Land bewilligten Entschuldungshilfen in Höhe von 2.949.975 bei der Stadt Hirschhorn. Es entfällt also die Gefahr der möglichen Rückzahlung bei Nichterfüllung der Vertragsvereinbarungen.

Für die Stadt Hirschhorn bedeutet die „Entlassung“ aus dem Schutzschirm vor allem Rechtssicherheit für die erhaltenen Entschuldungshilfen, denn die Gesetzeslage für die Genehmigung von kommunalen Haushalten sowie deren Ausführung haben sich mit den Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung zum 1. Januar 2019 derart verschärft,dass diese neuen Regelungen bereits die des Schutzschirms überschritten haben.

24.09.20

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