Beantragung schriftlich oder online möglich
(hr) (stve) Zur Landtagswahl am Sonntag, 14. März, können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch per Internet auf der städtischen Homepage beantragt werden (Link s.u.).
Die Beantragung ist ab 10. Februar möglich. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragungsformular eintragen werden. Man kann sich dann die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, kann auch formlos per E-Mail (s.u.) einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall sollen die persönlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mitgeteilt werden.
Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist der 8. März 2021, 12 Uhr.
Für Fragen zum Antragsverfahren steht das Wahlamt der Stadtverwaltung Eberbach unter Tel. (06271) 87244 oder 87234 zur Verfügung.
E-Mail-Kontakt: stadt@eberbach.de
Infos im Internet: www.eberbach.de
04.02.21
|