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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Informationen über Änderungen am Wahlablauf

(bro) (stve)Auch die Bundestagswahl am 26. September steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, hat die Stadt Eberbach einige Maßnahmen beschlossen.

1. Die Wahllokale werden reduziert. Folgende fünf Urnenwahlbezirke werden eingerichtet:

Mensa Steigeschulzentrum, Steigestraße 105/1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlräumen Realschule und Steigeschule abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Friedrichsdorf und Badisch Schöllenbach zugeordnet.

Rathaus (Foyer), Leopoldsplatz 1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlräumen Stadtwerke und Rathaus abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Brombach zugeordnet.

Mehrzweckhalle Dr. Weiß-Schule, Brückenstraße 20
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlräumen des katholischen Kindergartens St. Maria (Gymnastikraum und Foyer) abgegeben haben, zugeordnet.

Dr.-Weiß-Schule (Foyer), Weidenstraße 1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher bereits ihre Stimme in diesem Wahlraum abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Lindach, Pleutersbach und Rockenau zugeordnet.

Hohenstaufen-Sporthalle, Karlstalweg 1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlräumen Turnerheim, Vereinsheim KG Kuckuck und Berufsschulzentrum Theodor-Frey-Schule abgegeben haben, zugeordnet.

Alle Wahlräume sind rollstuhlgerecht, der Wahlraum Rathaus (Foyer) barrierefrei.

2. Nutzung eines eigenen Schreibstiftes
Die Wahlberechtigten werden zur Stimmabgabe im Wahlraum gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen.

3. Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
Während des Aufenthaltes im Wahlgebäude ist eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht nicht für Personen, die durch ärztliche Bescheidung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Die Bescheinigung ist vorzulegen.

4. Zahlenmäßige Begrenzung der im Wahlraum gleichzeitig anwesenden Personen
Im Wahlraum darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl Personen gleichzeitig aufhalten. Die jeweiligen Höchstzahlen wurden anhand der Wahlraumgrößen festgelegt. Aufgrund der Reduzierung der Wahllokale ist jedem Wahlraum eine höhere Anzahl Wahlberechtigter zugeordnet. Hierdurch kann es am Wahltag zu Wartezeiten kommen.

5. Vorgabe fester Laufwege im Wahlraum
Damit die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern im Wahlraum gewährleistet werden kann, werden Laufwege ausgewiesen. Diese sind einzuhalten.

6. Zutrittsverbot
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
sich in Quarantäne befinden, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (z. B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust) aufweisen, keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, oder ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

7. Kontakterhebung
Von Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, werden die Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben.

8. Veröffentlichung der Ergebnisse am Wahltag auf der Homepage der Stadt Eberbach
Um bei der Ermittlung, Feststellung und Verkündung der Ergebnisse am Wahltag die Anzahl der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten, werden auch alle Zwischenergebnisse auf der Homepage der Stadt Eberbach (Link s. u.) veröffentlicht. Eine entsprechende Verlinkung erfolgt auf der Startseite. Die Ergebnisermittlung in den Wahlräumen ist öffentlich. Eine darüber hinausgehende öffentliche Ergebnisverkündung findet nicht statt.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


15.09.21

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