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Eberbach-Bons sind nun im schlimmsten Fall wertlos

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Die KeepLocal GmbH aus St. Wendel, die seit zwei Jahren auch die Eberbacher Stadtgutscheine anbietet (wir berichteten), ist zahlungsunfähig. Ob die noch nicht eingelösten Gutscheine nun wertlos sind, soll frühestens bis Ende Juli geklärt werden.

Laut Amtsgericht Saarbrücken sei im Insolvenzverfahren am Freitag, 12. Juli 2024, Rechtsanwalt Andreas Liebaug (Saarbrücken) zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser teilte gestern mit, dass die KeepLocal GmbH im Insolvenzantrag eingeräumt habe, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein. Nach erster Einschätzung werde eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich sein. Interessenten für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes im Ganzen seien derzeit nicht vorhanden. Ungewiss sei aktuell, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können. Damit verbunden sei die Frage, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden könne. Derzeit erfolge eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die voraussichtlich bis etwa Ende Juli andauern werde. Sollten die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, werde es nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen. Die Anmeldung von Insolvenzforderungen könnte jedoch erst nach einer etwaigen Insolvenzeröffnung erfolgen. Alle Inhaber von Gutscheinen werden laut der Mitteilung gebeten, sich bis etwa Ende Juli zu gedulden und eine weitere Veröffentlichung der Insolvenzverwaltung abzuwarten.

KeepLocal selbst teilt auf seiner Website heute mit, dass “wegen dringender Wartungsarbeiten” derzeit keine Einlösung und kein Verkauf von Gutscheinen möglich seien.

Im schlimmsten Fall sind die noch nicht eingelösten Eberbacher Stadtgutscheine nun wertlos geworden. Zumindest einer Kundin wurde heute in einem Eberbacher Einzelhandelsgeschäft die Einlösung eines 50-Euro-Stadtgutscheins verwehrt. Wer noch Gutscheine hat, sollte sie aber noch nicht wegwerfen, sondern die weitere Entwicklung in dem Verfahren abwarten.

Update 17.07.2024:
Laut Mitteilung der Stadtverwaltung Eberbach können die Gutscheine derzeit auch deshalb nicht angenommen werden, "weil die Erfassungssysteme von KeepLocal abgeschaltet wurden und so weder festgestellt werden kann, welchen Wert die einzelnen Gutscheine haben, noch diese eingelöst werden können". Die Eberbacher Werbegemeinschaft (EWG) und Stadtverwaltung arbeiteten an einer Lösung, um die Gutscheininhaber nicht "im Regen stehen zu lassen“. Kundinnen und Kunden sollten ihre Gutscheine auf jeden Fall aufbewahren.

16.07.24

Lesermeinungen

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Von Lackner (19.07.24):
@Lokalkäufer:
gegen ein Unternehmen, das pleite ist, kannst du eben nicht alles einklagen, denn pleite heißt, no more Kohle übrig = kein Geld mehr da. Wenn die noch etwas hätten, das du einklagen könntest, wären sie ja nicht pleite ;-)
höchstens kannste dich als Gläubiger im Insolvenzverfahren anmelden und dann schaun wieviel noch da ist, das heißt wieviel Restvermögen auf die angemeldeten Gläubigern verteilt wird, also vielleicht 1 € pro Nase ?


Von Localkäufer (18.07.24):
Ja das ist ein Schock, und ja man kann alles einklagen und gegen Jeden klagen. Schließlich ist es ja auch in Mode gekommen weil, man hat ja eine Rechtsschutzversicherung. Der große Trend in Deutschland jeder klagt gegen jeden, der lachende Dritte ist der Anwalt Ich finde man sollte erst mal den Ball flach halten. Meine Familie und ich selber haben auch Stadtgutscheine und ja das ist erst mal ärgerlich. In der offiziellen Pressemitteilung wurde ja davon gesprochen, dass man nach einer Lösung sucht. Wahrscheinlich würde es Sinn machen, wenn sich alle Händler für eine Sammelklage gegen KEEP LOCAL entscheiden. Ob das aber Sinn macht, ist fraglich. Denn wenn, muss man erst mal abwarten, was überhaupt noch in der Kasse ist. In deren Haut (Eberbachs Einzelhändler) möchte ich nämlich nicht stecken. Nach Corona und gefühlten zwei Jahren Straßensperrungen ist dies auch nur noch eine zusätzliche Belastung für alle. Bei den ganzen Streitereien um „Inhaberpapiere“ gewinnt nur Einer und das ist der Anwalt. Der Schaden scheint groß genug,‘ deshalb sollte man sich wirklich überlegen und abwarten, was es vielleicht für eine mögliche Lösung gibt.
Meine Familie und ich werden im schlimmsten Fall keinen Anspruch stellen, denn mir ist eine gut strukturierte Innenstadt, wo man vor Ort einkaufen kann, Dienstleister und Handwerker hat, wichtiger, als mich wegen 100 EUR profilieren zu wollen. Das haben die Händler nicht verdient.Die sitzen im selben Boot wie wir, müssen aber wahrscheinlich kräftiger und länger rudern als die „Inhaberpapierbesitzer“ Bleibt zu hoffen, dass keiner auf der Strecke bleibt.
Ich drücke allen die Daumen, dass es zu einem positiven Ausgang kommt





Von Petrus (16.07.24):
Gerade wenn der Gutschein von einem Laden mit dessen Logo verkauft wird, gehe ich als Kunde davon aus, dass ich es auch mit dem Aussteller zu tun habe. Der Schriftzug KEEP LOCAL erweckt allenfalls den Anschein, es handle sich dabei um den Hersteller der Plastikkarte, nicht aber den Aussteller. Es ist etwas anderes, wenn ich einen H&M Gutschein im Drogeriemarkt kaufe. Vermutlich wird es aber im Kleingedruckten auf der Rückseite erläutert. Als geschädigte Person wäre ich trotzdem gegenüber des Verkäufers verstimmt. Schließlich kauft man scheinbar eine einlösbare Leistung, bei der es sich in Wahrheit um ein Inhaberpapier eines fremden Ausstellers handelt. Da würde ich bei höherem Wert eine Klage anstrengen. Bei diesen Summen wird dies wohl kaum jemand tun.

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