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Fahrrad und Smartphone suchen ihre rechtmäßigen Besitzer

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(hr) (stve) Im Bürgerbüro im Eberbacher Rathaus am Leopoldsplatz (Zimmer E 05) wurden im September folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Armreif
  • Ring
  • Fahrrad
  • Smartphone
  • diverse Schlüssel und Geldbeutel
Der Eigentümer bzw. Verlierer einer Fundsache kann innerhalb von 4 Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte an der Sache anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird der Fund Eigentum der Gemeinde des Fundorts.


02.10.25

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